Wieder einmal wird die, 2017, beschlossenen Feuerwehrsatzung über den grünen Klee gelobt. Der Pferdefuß kommt jedoch erst bei näherer Betrachtung zum Vorschein!!
Bereits das 2. Mal in seiner Amtszeit, hat der Bürgermeister Thomas Spielmann (Bürgerinitiative Menschen für Heiligenstadt) mit den etablierten Steigbügelhaltern einen Gesinnungsparagrafen in öffentliche / gemeinnützige Satzungen eingebettet.
Mein, im Protokoll untergegangener, Apell: Hände weg vom Ehremamt wird auch in Zukunft bestand haben!!!
Matthias Fiedler
NPD – Ratsmitglied
Stadt Heilbad Heiligenstadt
http://m.tlz.de/…/Heiligenstaedter-Wehr-verteilt-Arbeitsbel…
Zitat aus dem Protokoll des Stadtrates: 22.2.2017
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“Herr Fiedler erinnerte an seinen Ausführungen im Zusammenhang mit der Satzung Herrenmühle (auch hier sollte mit Verweis auf die “FDGO – Freiheitlich Demokratische Grundordnung” der Zugang für nationale und andere unliebsame Bürger verwehrt werden) und fragte nach: wenn hier von FDGO gesprochen wird wer dieses dann prüft.
Seinerzeit erging dazu die Antwort, das dies die Stadt prüft. Er fügte hinzu, das es das Bundesverfassungsgericht gibt und stellte die Frage, was passiere, wenn in der Probezeit diesbezüglich Zweifel auftreten und ob derjenige dann ausgeschlossen würde.
Herr Hucke machte deutlich, das es in solchen Fällen zum Ausschluss der betroffenen Person käme. Bislang gab es diese Regelung nicht, jedoch ist es mit dieser Regelung die hier in die Satzung neu aufgenommen wurde, einfacher, sich von solch einem Feuerwehrkameraden zu trennen. Letztlich müsse seinen Einstellung geprüft und ein Gespräch mit ihm geführt werden. In der Regel wird es dann so sein, dass man sich doch im gegenseitigen Einvernehmen trennt.
Herr Fiedler betonte, das er diesen Passus für gefährlich halte, … ,weil dieser immer einer gewissen Interpretation unterliegt. Er gab zu bedenken, das Positionen, die vor 50 Jahren als Wertkonservativ galten heute als rechtsextrem gelten und Positionen die heute vielleicht als zivilgesellschaftlich antifaschistisch bewertet werden, künftig auch anders beurteilt werden könnten. ( ;D ) Aus diesem Grund bezeichnete er den Passus als „schwammig“ und machte deutlich das er ihn deshalb streichen würde. Abschließend bemerkte er, das er deshalb nicht zustimmen könne, …
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Mein Antrag auf Streichung wurde mit 22 Stimmen abgewiesen und der Gesinnungschnüffelei Tür und Tor geöffnet!
– – – – – – ZITAT Thüringer Landeszeitung – – – – – -Februar 2017 – – – – – –
Unter anderem ist nun vor der Bestellung von Führern und Unterführern die Einsatzabteilung zu hören, müssen Führungskräfte nicht mehr Einwohner der Stadt sein, muss mindestens alle fünf Jahre eine Hauptversammlung aller fünf Wehren stattfinden und bedarf es zur Aufnahme in eine Feuerwehr des Nachweises der Straffreiheit, der geistigen und körperlichen Tüchtigkeit sowie des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Letzteren Punkt wollte NPD-Ratsmitglied Matthias Fiedler gestrichen haben, da dieser “zu schwammig” sei. Sein Änderungsantrag wurde von allen anderen Ratsmitgliedern abgelehnt. Vom Stadtrat Fiedler kam dann beim Satzungsbeschluss die einzige Gegenstimme.
In der neuen Satzung ist zum Beispiel auch geregelt, dass es eine einjährige Probezeit vor der Aufnahme in die Feuerwehr gibt und zur Entpflichtung von Feuerwehrangehörigen oder für Ordnungsmaßnahmen wichtige Gründe zu nennen sind.
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http://m.tlz.de/…/…/Neue-Satzung-fuer-Feuerwehren-2002883778