
Elektromechaniker
ehemaliger NPD-Landesschatzmeister in Niedersachsen
Um im täglichen politischen Kampf bestehen zu können, fallen hohe Kosten an.
Helfen Sie uns, jeden Tag im ganzen Eichsfeld Präsenz zu zeigen.
Wir freuen uns sehr über Ihren Entschluß, uns eine Spende zukommen zu lassen.
Peter Süßbier
-Kreisschatzmeister-
Mit Ihrer Spende können wir folgende Beispiele realisieren:
20,00 € Spende -> kleine Werbekampagne bei Facebook
50,00 € Spende -> 1.000 Flugblätter
100,00 € Spende -> 50 Plakate
500,00 € Spende -> ca. 10.000 Zeitungen
Spenden jetzt auch Sie und helfen Sie dabei, Deutschland besser zu machen.
Die Etablierten Parteien verfügen über unglaubliche Summen, welche sie in Wahlkämpfen und dem sogenannten “Kampf gegen Rechts” verpulvern. Oftmals stammen diese Gelder aus Steuermitteln. Die NPD bekommt bei weitem nicht Gelder in der Höhe, wie sie andere Parteien erhalten.
Um die tägliche politische Arbeit finanzieren zu können um und Wahlkämpfe zu bezahlen, fallen hohe Kosten an, die zu einem großen Teil von unseren Funktionären getragen werden. Um noch stärker zu werden und noch mehr Möglichkeiten für politische Veränderungen zu bekommen, sind Spenden für uns sehr hilfreich. Viele Bürger haben bereits erkannt, dass es nur noch eine Alternative bei den Wahlen gibt – die NPD. Jede Spende hilft uns, unsere Ergebnisse und Erfolge dabei noch mehr zu verbessern.
Auch Sie haben die Möglichkeit, die NPD mit Ihrer Spende zu unterstützen und können damit einen wichtigen Beitrag zur Rettung Deutschlands leisten.
NPD Kreisverband Eichsfeld
IBAN: DE51 8205 7070 0106 0071 90
BIC: HELADEF1EIC
Übrigens: Spenden sind steuerlich absetzbar – auch bei der NPD.
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommenssteuergesetz (EStG) im § 34 g und im § 10 b Abs. 2 geregelt. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.000 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. Darüber hinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.