Der stellv. NPD-Parteivorsitzende und Thüringer Landesvorsitzende Thorsten Heise wurde heute bei der öffentlichen Sitzung des Kreiswahlausschusses nicht zur Landratswahl im Eichsfeld zugelassen, weil er als Bewerber der Nationaldemokraten nicht über die notwendige Verfassungstreue verfügen soll.
Die Kommunalaufsicht hatte die eingegangenen Bewerbungen zu prüfen und rechtlich zu bewerten.
Man kam zu der Ansicht, dass nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz niemand zum Landrat gewählt werden könne, „der nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“.
Da Thorsten Heise ein über die bloße Mitgliedschaft hinausgehendes Eintreten für die Ziele seiner Partei an den Tag lege, würde dieser Wahlvorschlag im Sinne des Wahlgesetzes Anlass zu Zweifeln hinsichtlich der Verfassungstreue geben.
Gegen den einstimmigen Beschluss des Wahlausschusses hat die Vertrauensperson Peter Süßbier (NPD) bereits mündlich Widerspruch eingelegt, der schriftlich noch fixiert wird. Der Ausschuss muss dann erneut zusammentreten und über die Kandidatur von Heise befinden.
Thorsten Heise kündigte heute an:
„Die Rechtsabteilung der NPD wird diese erneute Willkürentscheidung prüfen und rechtlich begutachten lassen.
Man darf gespannt sein, ob es noch zu einer demokratischen Landratswahl im Eichsfeld kommen kann. Es kann nicht sein, dass willfährige Wahlausschüsse eine unbequeme legale Oppositionspartei und ihre Vertreter aus dem politischen Wettstreit ausschließen können.“