Bundesverfassungsgericht schmettert zum zweiten Mal NPD-Verbotsantrag ab
Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht schmetterte gestern zum zweiten Mal einen Verbotsantrag gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ab. Die NPD, die älteste nationale Partei Deutschlands, bleibt damit auch weiterhin handlungsfähig und legal – und ist nunmehr auch frei vom Makel der Verbotsdrohung.
Der NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt, ehedem langjähriger Parteivorsitzender und im jetzt beendeten Verfahren als Sachkundiger geladen, sieht in der Karlsruher Entscheidung denn auch in erster Linie ein politisches Aufbruchssignal: „Ab sofort können wir durchstarten und uns wieder mit ganzer Kraft unserer politischen Arbeit widmen“, erklärte Voigt. „Mit dem jetzt ergangenen Urteil ist es amtlich: die NPD tut nichts Verbotenes, ihr Kampf für deutsche Interessen ist legal und legitimer Teil der politischen Willensbildung. Nun geht es darum, unsere Alleinstellungsmerkmale wieder voll zur Geltung zu bringen und unser Profil als einzige echte Oppositionspartei in Deutschland zu schärfen.“
In ihrer 298 Seiten starken, von zum Teil erheblichen inneren Widersprüchen durchzogenen Urteilsbegründung versuchen die Karlsruher Richter eine „Verfassungsfeindlichkeit“ der NPD zu konstruieren, indem sie ihren Volksbegriff – der freilich auch dem Grundgesetz zugrundeliegt und bis vor wenigen Jahren noch unumstritten war – ins Illegale umzudeuten und das Staatsvolk der Bundesrepublik tatsachen- und rechtswidrig auf alle in Deutschland lebenden Menschen auszudehnen versuchen. Hier ist durch den gestrigen Urteilsspruch weiteren Versuchen der Kriminalisierung und Diskriminierung jedweder inländerfreundlicher Opposition Tür und Tor geöffnet.
Udo Voigt: „Mehr denn je ist die NPD heute die einzige politische Kraft in Deutschland, die sich rückhaltlos für das Lebens- und Überlebensrecht des deutschen Volkes im eigenen Land einsetzt. Dieser Anspruch wird jetzt erst recht unsere Arbeit prägen. Im übrigen wären die Verfassungsorgane, die mit ihrem Verbotsantrag gegen die NPD nun zum zweiten Mal Schiffbruch erlitten haben, gut beraten, wenn sie sich endlich einer wirksamen Bekämpfung des islamistischen Terrors statt einer hanebüchenen ´rechten Gefahr´ widmen würden.“
Straßburg, 18.01.2017